banner
Nachrichtenzentrum
Bleiben Sie immer einen Schritt voraus und verbessern Sie kontinuierlich Techniken und Qualität, um unsere Kunden zu beeindrucken.

Gastredaktion: Arbeitsgruppe drängt auf Klarheit zu „e

May 29, 2023

Gastredaktion der Out-of-Class Electric Vehicle Working Group

Die Out-of-Class Electric Vehicle Working Group ist ein Zusammenschluss branchenbezogener Organisationen und Experten, die mit Landverwaltern, Strafverfolgungsbehörden und Herstellern zusammenarbeiten, um Empfehlungen und Lehrmaterialien zu entwickeln, die dazu beitragen, eine sichere, legale und verantwortungsvolle Nutzung von Elektrofahrrädern zu gewährleisten und elektrisch angetriebene Zweiräder. Die Mitglieder der Gruppe finden Sie am Ende dieses Briefes.

In den letzten Monaten gab es zahlreiche Artikel, die ein Licht auf die immense Herausforderung werfen, vor der wir – die Fahrradindustrie, Befürworter und Einzelhändler – stehen, wenn es darum geht, Verbraucher, Landverwalter und Strafverfolgungsbehörden über Elektrofahrräder, einschließlich elektrischer Mountainbikes, aufzuklären , auf Naturwegen. Insbesondere mit der Verwendung des umgangssprachlichen „E-Bikes“, um sowohl Elektrofahrräder als auch Out-of-Class-Elektrofahrzeuge (OCEVs) einschließlich Elektromotorräder zu bezeichnen.

Die Verwendung von „E-Bike“ ohne Definition oder Kontext verwischt die Grenze zwischen dem, was ein Elektrofahrrad ist, und dem, was auf Wegen erlaubt ist.

Die Verwendung von „E-Bike“ ohne Definition oder Kontext verwischt die Grenze zwischen dem, was ein Elektrofahrrad ist, und dem, was auf Wegen erlaubt ist. Die allgemeine Verwendung von „E-Bike“ durch die Medien, die Fahrradindustrie und sogar unsere eigenen Befürworter führt zu erheblicher Verwirrung bei Landverwaltern, Einzelhändlern, Verbrauchern und Streckennutzern. Ein aktuelles Beispiel war die Kolumne „Through the Grapevine“ in der BRAIN-Ausgabe vom April 2023. Die Kolumne identifiziert viele der Probleme, die bei Elektrofahrzeugen außerhalb der Klasse auftreten, ohne zu definieren, auf welche Art von Elektrofahrrad oder Elektrofahrzeug sich der Autor in der Geschichte bezieht. Ein weiteres Beispiel war eine NICA-Geschichte mit dem Titel „Everyone's Invited: How E-Bikes are Changing the Coaching Landscape“, in der die Verwendung des Begriffs „E-Bike“ ein Elektrofahrrad innerhalb des Klassensystems implizierte. Wir in der Branche sollten jede Gelegenheit nutzen, um den Unterschied zwischen einem OCEV bzw. Elektromotorrad und einem gesetzlich definierten Elektrofahrrad im Drei-Klassen-System zu klären. Wenn wir mit gutem Beispiel vorangehen, ist es für Medien und Verbraucher einfacher, den Unterschied zwischen einem Elektrofahrrad und einem OCEV zu verstehen. Dies wird dazu beitragen, den Zugang zu verbessern, indem Landverwaltern gezeigt wird, dass die Zulassung von Elektrofahrrädern der Klasse 1 auf Wegen nicht gleichbedeutend ist mit der Zulassung von OCEVs und Elektromotorrädern in demselben Gebiet.

Beispielsweise wurden Elektrofahrräder der Klasse 1 mit Tretunterstützung auf Wegen in den Santa Monica Mountains in Kalifornien zugelassen. Ohne klar verstandene Definitionen kam es auf diesen Wegen zu einem Zustrom von Elektrofahrrädern, OCEVs und E-Motorrädern aller Klassen. Um diesen Zugriff auch in Zukunft aufrechtzuerhalten, wird die Schulung der Benutzer von entscheidender Bedeutung sein. Die wachsende Präsenz von OCEV auf Wanderwegen gefährdet den Zugang für alle. Landverwalter haben Mühe, ihre eigenen Regeln durchzusetzen – etwa nur Elektrofahrräder der Klasse 1 zuzulassen. Wir als Branche erweisen unseren Landverwaltern, Wanderwegen und Verbrauchern keinen Gefallen, wenn wir diese wichtigen Unterscheidungen nicht treffen.

Die meisten Orte, an denen Elektrofahrrädern der Zugang zu nicht motorisierten Naturwegen gestattet ist, beschränken den Zugang auf Elektrofahrräder mit Tretunterstützung der Klasse 1. Dies gilt für alle Bundesstaaten, in denen Elektrofahrradgesetze gelten.

Anhaltende Medien- und Branchenhinweise auf „E-Bikes“ ohne Klassenrichtlinien verstärken die Verwirrung nur und führen zu Frustration und Konflikten auf den Trails.

Da wir es mit einer Öffentlichkeit zu tun haben, die von Produkten fasziniert ist, die es ihnen ermöglichen, größer, schneller und länger zu werden, scheint es in den Medien so gut wie keine Erwähnung von Klasseneinhaltung zu geben und sie fehlen weitgehend. Ein krasses Beispiel waren die Mainstream-Medienberichte über den „E-Bike“-Unfall des Prominenten Simon Cowell, der zu einer Wirbelsäulenverletzung führte. Nirgendwo in den Medien wurde erwähnt, dass der Unfall auf einem übermotorisierten, nicht in der Klasse befindlichen Elektromotorrad stattgefunden habe. Es wurde lediglich als „E-Bike“ bezeichnet.

Die Aufrechterhaltung dieser falschen Kennzeichnung aller Arten von zwei- und dreirädrigen Elektrofahrzeugen unter dem Oberbegriff „E-Bikes“ stellt Verbraucher, Befürworter, Strafverfolgungsbehörden und Landverwalter vor echte Probleme. Die für die Verwaltung von Wegen verantwortlichen Personen verfügen selten über die Mittel, um festzustellen, ob ein Elektrofahrrad oder -motorrad den örtlichen Fahrradgesetzen, NHTSA- oder CPSC-Vorschriften entspricht. Wie sollen die Verbraucher außerdem die Nuancen des Klassensystems kennen, wenn im Marketing und in den Medien der Fahrradbranche nur eine allgemeine Kategorie von „E-Bikes“ diskutiert wird? Worte sind wichtig, und das sollten die Medien, die Fahrradindustrie und ihre Befürworter wissen.

Wir alle müssen in unseren Medien, im Marketing und im Vertrieb besser zwischen Elektro-Mountainbikes der Klasse 1, Elektrofahrzeugen außerhalb der Klasse und E-Motorrädern unterscheiden, wenn wir Landverwalter auf dem Weg halten wollen, mehr Möglichkeiten zu eröffnen Elektrische Mountainbikes der Klasse 1. Konkret fordert die Arbeitsgruppe „Out-of-Class Electric Vehicle“ die Industrie und die Befürworter des Radsports auf, die Führung zu übernehmen. Wenn die Branche die Führung übernimmt und ausdrücklich klarstellt, dass Elektrofahrräder mit Tretunterstützung der Klasse 1 die einzigen Elektrofahrräder sind, die von der Branche für den Einsatz auf Singletrails mit natürlichem Untergrund empfohlen werden, werden die Medien, Befürworter und Landverwalter unserer Meinung nach folgen .

Geschieht dies nicht, könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass Landverwalter sich dafür einsetzen, den Zugang für Elektrofahrräder der Klasse 1 und möglicherweise sogar für herkömmliche, nicht motorisierte Mountainbikes abzuschaffen. Ein Szenario, das den Fahrern und der Branche sicherlich nicht nützt.

Die Arbeitsgruppe „Out-of-Class Electric Vehicle (OCEV)“ umfasst:

Anmerkung der Redaktion: BRAIN hat sich schon früher mit der Terminologieproblematik auseinandergesetzt, etwa in unserem Artikel vom April 2022: „Bei ungefähr keinem der jüngsten ‚E-Bike‘-Unfälle waren E-Bikes involviert.“ Wir gehen jedoch davon aus, dass die Leser der Fachzeitschrift BRAIN den Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Elektromotorrad oder Elektroroller verstehen. Daher wird BRAIN weiterhin den Begriff „E-Bike“ verwenden, wenn es um elektrisch unterstützte Fahrräder (mit Pedalen) geht – unabhängig davon, ob sie der Klasse 1, 2 oder 3 angehören oder nicht diesem System angehören.

Und wir werden Elektroroller weiterhin „E-Scooter“ nennen, so wie wir Elektromotorräder als „Elektromotorräder“ bezeichnen. Wenn es in unseren Artikeln notwendig oder hilfreich ist, zwischen den Klassen von E-Bikes oder Kreationen zu unterscheiden, die außerhalb des Drei-Klassen-Systems liegen, werden wir dies auch weiterhin tun.

Wir stimmen mit den Autoren darin überein, dass Autoren und Redakteure von verbraucherorientierten Medien, unabhängig davon, ob ihre Artikel von Fahrradbegeisterten oder der breiten Öffentlichkeit gelesen oder angesehen werden, die Vertrautheit ihres Publikums mit den relevanten Begriffen berücksichtigen und darauf achten sollten, etwas nicht als E-Bike zu bezeichnen wenn es kein E-Bike ist.

Gastredaktion der Out-of-Class Electric Vehicle Working Group Die Out-of-Class Electric Vehicle (OCEV) Working Group umfasst: